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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PRINTwork Thomas Nezold e.U.

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Wir verkaufen ausschließlich zu unseren jeweils aktuellen Bedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur so weit anerkannt, als sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Jedwede Nebenvereinbarung oder Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch PRINTwork Thomas Nezold e.U. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

2. Angebote und Stanzzeichnungen

Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend und maximal 3 Wochen gültig, sofern nicht anders vereinbart. Alle Angebote samt allen Immaterialgüterrechten sind sachlich und geistig unser Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Von uns zur Verfügung gestellte Stanzzeichnungen sind ausschließlich Eigentum der PRINTwork Thomas Nezold e.U. und dürfen nicht ohne Rücksprache an Dritte weitergegeben werden. Uns überlassene Muster werden gegen Ersatz retourniert, falls binnen 3 Monaten verlangt.

3. Vertragsabschluss und Liefermengen

Der Vertrag wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Mehr-/Minderlieferungen von bis zu 10% gelten als akzeptiert und sind entsprechend zu entlohnen. Wenn keine Mehr-/Minderlieferungen gewünscht sind, so ist dies ausdrücklich bei der Anfrage, jedoch spätestens bei der schriftlichen Bestellung an uns zu kommunizieren. Bei stückgenauen bzw. garniturgerechten Lieferungen (bei mehrteiligen Produkten) behalten wir uns je nach Produktionsaufwand vor, etwaige Extrakosten gesondert im Angebot anzugeben oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber/Kunden zu verrechnen. Überlassene Materialien sind frei an PRINTwork Thomas Nezold e.U. zu liefern. Für die Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter haftet der Auftraggeber, sofern die Konstruktion nicht von PRINTwork Thomas Nezold e.U. erstellt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind ausschließlich in EURO (€) und verstehen sich exklusive Steuern. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu den angeführten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Alle Zahlungen haben abzugs- und spesenfrei für die PRINTwork Thomas Nezold e.U. zu erfolgen. Bei Bekanntwerden von wirtschaftlichen Verschlechterungen beim Auftraggeber/Kunden kann die PRINTwork Thomas Nezold e.U. einseitig neue Zahlungsmodalitäten festlegen, zusätzliche Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Eigentumsvorbehalt und Verzugszinsen

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PRINTwork Thomas Nezold e.U. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der Kauferlös zur Gänze an die PRINTwork Thomas Nezold e.U. geht, die Kaufpreisforderung an PRINTwork Thomas Nezold e.U. schriftlich zediert und diese Zession in den Büchern vermerkt wird. Für alle diesbezüglichen Nachteile von PRINTwork Thomas Nezold e.U. haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Bei Zahlungsverzug gelten 7,5% über der jeweiligen Bankrate der ÖNB als vereinbart. Der Auftraggeber/Kunde hat keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht. Alle Mahn- und Inkassospesen trägt der Auftraggeber/Kunde.

6. Lieferung und Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers/Kunden, der auch für die Transportversicherung zu sorgen hat. Vereinbarte Fristen gelten als Rahmenfristen und ab Werk. Für Verzögerungen, die nicht im Ermessen von PRINTwork Thomas Nezold e.U. liegen, haftet diese nicht. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen kann der Auftraggeber/Kunde schriftlich zurücktreten, Schadenersatzansprüche sind aber in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

7. Gewährleistung und Mängelrügen

Grundsätzlich ist die Haftung für Schadenersatz auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Mängelrügen haben grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche schriftlich zu erfolgen. Die PRINTwork Thomas Nezold e.U. ist berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Unsere Haftung erlischt bei unsachgemäßer Einwirkung auf die von uns gelieferten Waren durch den Auftraggeber/Kunden oder durch Dritte. Auch bei Inanspruchnahme durch befugte Dritte, bei Gefahr im Verzug, ersetzt PRINTwork Thomas Nezold e.U. nur jene Aufwendungen, die bei Nachbesserungen durch uns entstanden wären.

Um eine Mängelrüge ordnungsgemäß anerkennen zu können, müssen folgende Unterlagen an die PRINTwork Thomas Nezold e.U. innerhalb der o.g. Fristen gesendet werden:

  1. Unsere Auftragsnummer (8-stellig, z.B.: 21101001)
  2. Foto des Mangels/der Mängel
  3. Betroffene Menge
  4. Kurze Beschreibung des Mangels/der Mängel

8. Haftungsbeschränkungen

Grundsätzlich ist die Verschuldenshaftung mit dem Wert der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt. PRINTwork Thomas Nezold e.U. gewährleistet für die Verarbeitung der Werkstoffe, nicht aber für deren Auswahl, sowie für die werkstoffgerechte Formgebung des Werkstückes. PRINTwork Thomas Nezold e.U. haftet ebenso wenig für beigestellte Konstruktionsanweisungen oder sonstige Instruktionen zur Fertigung. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, uns diesbezüglich auch gegen Ansprüche Dritter vollkommen freizustellen. Gegenüber Unternehmern haftet die PRINTwork Thomas Nezold e.U. nicht für Sach(folge)schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für sonstige davon abgeleitete Ansprüche. Diese Freizeichnung ist auf weitere Vertragspartner bei sonstiger Haftung des Auftraggebers/Kunden zu überbinden. Der Auftraggeber/Kunde ist nicht zur Abtretung der ihm gegen uns zustehenden Ansprüche berechtigt.

9. Druckaufträge und Usancen

Bei Druckaufträgen gelten die Usancen des graphischen Gewerbes als vereinbart. Für Fehler in Druckvorlagen und Bürstenabzügen, die vom Auftraggeber/Kunden freigegeben wurden, haftet PRINTwork Thomas Nezold e.U. nicht. Bei Erstfertigungen liefern wir vor der Serienfertigung auf Wunsch ein Muster, welches vom Auftraggeber/Kunden freigegeben ist. Erfolgt dies nicht binnen längstens drei Wochen, gilt das Muster als genehmigt. Serienproduktionen erfolgen aufgrund des Musters innerhalb der üblichen Toleranzen. PRINTwork Thomas Nezold e.U. haftet nicht für beigestellte Muster, Formen und Vorlagen. In den Ausbelichtungskosten in der Auftragsbestätigung sind die Kosten der Druckplatten sowie die Herstellung dieser Platten inkludiert. Diese Druckplatten werden nur 1x pro Auftrag verwendet. Sollte aus produktionstechnischen Gründen ein Gummiklischee verwendet werden, so ist dieses zur mehrmaligen Verwendung gedacht.

10. Werkzeuge und Immaterialgüterrechte

PRINTwork Thomas Nezold e.U. übernimmt keine beigestellten Werkzeuge. Für eine Produktion angeschaffte und an den Kunden verrechnete Werkzeuge werden bei regelmäßigen Bestellungen (2-4 Produktionen/Jahr) kostenlos und ordnungsgemäß gelagert. Bei keiner Bestellung von mehr als 18 Monaten muss der Auftraggeber/Kunde schriftlich bei PRINTwork Thomas Nezold e.U. um Rücksendung seiner Werkzeuge ansuchen, ansonsten werden diese Werkzeuge von uns nach weiteren 6 Monaten aus lagertechnischen Gründen vernichtet. Die Vernichtung der Werkzeuge ist für den Auftraggeber/Kunden kostenlos. Für beigestellte Pläne, Unterlagen oder Materialien haftet der Auftraggeber/Kunde. Insbesondere, dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen, und wird die PRINTwork Thomas Nezold e.U. in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos halten.

Für Werke wie Handmuster, Stanzzeichnungen und Verpackungskonzepte, die die PRINTwork Thomas Nezold e.U. herstellt, behält die PRINTwork Thomas Nezold e.U. alle Immaterialgüterrechte; dem Auftraggeber wird lediglich ein widerrufliches und nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt, und zwar eingeschränkt auf das Recht der Verbreitung. Alle anderen Rechte, insbesondere das Recht zur weiteren Verwendung, Verarbeitung, Veränderung und sonstiger Verwertung verbleibt bei PRINTwork Thomas Nezold e.U.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Firmensitz der PRINTwork Thomas Nezold e.U. Für die Entscheidung aller Streitigkeiten sind ausschließlich die für den Standort zuständigen Gerichte berufen. Österreichisches Recht gelangt zur Anwendung. Soweit der Auftraggeber/Kunde ein Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese Bedingungen, soweit sie nicht mit den zwingenden Bestimmungen des KSchG in Widerspruch stehen.

Stand: 01.2021 — Herausgeber: Thomas Nezold, Geschäftsführer — PRINTwork Thomas Nezold e.U.

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Leistungen

  • Beratung & Planung
  • Entwicklung & Muster
  • Produktion & Logistik
  • Konfektionierung

Firmensitz

  • PRINTwork Thomas Nezold e.U.
    Kaplan-Straße 1, Obj. 4, Büro 1
    A-2542 Kottingbrunn, Österreich
  • Tel: +43 676 925 77 19
  • office@printwork.at
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